Dein Service zur Fernwärme

Fernwärme

Unter Fernwärme versteht man die Lieferung von Wärme zur Versorgung von Gebäuden mit Raumwärme und Warmwasser. Ein Fernwärmenetz basiert auf einem geschlossenen Kreislauf mit einem sogenannten Vor- und Rücklauf. Was bedeutet das? Das ankommende heiße Wasser wird zum Heizen und zur Warmwasserbereitung genutzt. Anschließend wird das abgekühlte Wasser wieder zurück ins Fernwärmenetz geleitet. Die Stadtwerke Kerpen betreiben in Kerpen ein Fernwärmenetz.

Entlastungspaket der Bundesregierung - Stufe 1: Soforthilfe – Dezemberabschlag


Nach dem Beschluss der Bundesregierung freuen wir uns Sie heute darüber informieren zu können, dass Sie Ihren Dezemberabschlag für Ihre Wärme nicht bezahlen müssen.
Wie Sie die Entlastung für die Soforthilfe im Dezember erhalten, hängt von Ihrer gewählten Zahlungsmethode ab.
Im Folgenden haben wir Ihnen die 3 Möglichkeiten näher erläutert:

  • SEPA-Mandat: Sie müssen nichts weiter tun. Wir lösen kein Lastschriftverfahren für den Monat Dezember aus. Diese Verrechnung werden Sie auf Ihrer Jahresrechnung für das Abrechnungsjahr 2022 finden.
  • Monatliche Überweisung: Sie müssen für Erdgas und Wärme keinen Abschlag für den Monat Dezember überweisen. Überweisen Sie den Abschlagsbetrag für Erdgas und Wärme trotzdem, sind wir nicht zur Rücküberweisung verpflichtet. Die Zahlung wird im Zuge der nächsten Abrechnung verrechnet. Die Soforthilfe Dezember wird auf Ihrer nächsten Rechnung ausgewiesen.
  • Dauerauftrag: Sie müssen für Erdgas und Wärme keinen Abschlag für den Monat Dezember überweisen. Ab Januar müssen Sie Ihren Dauerauftrag für Gas oder Wärme wieder anpassen. Sollten Sie keine Abbuchung für Erdgas und Wärme im Dezember 2022 wünschen, müssen Sie Ihren Dauerauftrag entsprechend ändern. Überweisen Sie den Abschlagsbetrag für Erdgas und Wärme trotzdem, sind wir nicht zur Rücküberweisung verpflichtet. Die Zahlung wird im Zuge der nächsten Abrechnung verrechnet. Die Soforthilfe Dezember wird auf Ihrer nächsten Rechnung ausgewiesen.

Über weitere Beschlüsse der Bundesregierung halten wir Sie selbstverständlich auf dem Laufenden.
In den Bereichen der Preisbremsen zur Gas-, Wärme- und Stromversorgung wurden zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Veröffentlichung noch keine Pläne umgesetzt, bzw. gesetzlich festgehalten. Wir prüfen die Sachlage kontinuierlich und werden Sie über Neuerungen oder endgültige Beschlüsse so zeitnah wie möglich informieren und die geltenden Gesetze für Sie umsetzen.

Die Stadtwerke Kerpen betreiben in Kerpen aktuell ihr erstes Fernwärmenetz. Dieses Pilot-Projekt befindet sich im Neubauquartier Vinger Weg im Westen von Kerpen. Sie haben Fragen zur Wärmeversorgung? Kontaktieren Sie uns über folgendes Formular.

 


kommunale Wärmeplanung

Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist es, die Planungssicherheit für alle öffentlichen und privaten Investitionen zu erhöhen, die sich auf die Wärmeversorgung vor Ort auswirken. Lokalemn Akteuren soll eine verbindliche Orientierung geben werden, in welchem Teil des Gemeindegebiets welche Art der Wärmeversorgung (leitungsgebunden oder dezentral und in Verbindung mit klimaneutralen Energieträgern) vorrangig eingesetzt werden soll. Die Bearbeitung dieser Aufgabe liegt zunächst bei der Verwaltung der Kolpingstadt Kerpen - Planungsamt. 

Die Stadtwerke unterstützen die Bemühungen der Kolpingstadt Kerpen bereits jetzt aktiv.

Im Rahmen von freiwilligen Datenerfassungen können BürgerInnen und Bürger der Kolpingstadt über einen standardisierten Online-Fragebogen Daten an die Stadtwerke Kerpen übermitteln. Diese stellen die eingegangenen Daten der Kolpingstadt Kerpen zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung (Stand 07/2023).

Die freiwillige Datenabfrage für Einfamilienhäuser finden Sie hier: Einfamilienhäuser Link

Die freiwillige Datenabfrage für Mehrfamilienhäuser finden Sie hier: Mehrfamilienhäuser Link

Die Eingabe und Übermittlung der Daten an die Stadtwerke Kerpen erfolgt freiwillig. Es besteht aktuell noch keine rechtliche Verpflichtung die Daten zu erheben bzw. zu verarbeiten.


Service

Wärme – Rechnung

 


Abschlagsplanänderung

 





Rechtliche Grundlagen